Allgemeine bedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Vermietung von Veranstaltungstechnik durch AlexLightandSound

 

Diese Allgemeinen Bedingungen ("Bedingungen") regeln die Vermietung von Veranstaltungstechnik (nachstehend "Equipment" genannt) von AlexLightandSound an den Mieter (nachstehend "Mieter" genannt).

 

1. Vertragsabschluss und Mietzeit

1.1. Der Mieter ist verpflichtet, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen, in dem alle relevanten Informationen und Bedingungen festgehalten werden. Der Mietvertrag muss spätestens 14 Tage vor dem Mietbeginn unterzeichnet und an die in der Rechnung angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden.

1.2. Die Mietzeit wird im Voraus mündlich vereinbart. Das Equipment wird in der Regel ca. 2 Stunden vor dem festgelegten Beginn der Veranstaltung aufgebaut.

 

2. Kaution

2.1. Als Sicherheit wird eine Kaution in Höhe von 100,00 € vereinbart. Diese Kaution muss vor dem Aufbau des Equipments in bar bezahlt werden und wird nach Veranstaltungsende, abzüglich etwaiger Schadensersatzforderungen, zurückgegeben.

 

3. Fahrtkosten

3.1. Für Fahrtkosten zum Veranstaltungsort wird eine Entfernungs-Pauschale in Höhe von 0,30 € je gefahrenem Kilometer ab (76835) Gleisweiler erhoben.

 

4. Aufbauanforderungen

4.1. Der Mieter ist verpflichtet, am Veranstaltungsort eine ebene Fläche von mindestens 3 m Breite und einen Tisch zur Verfügung zu stellen. Der Aufbau des Equipments kann nur in einem geschlossenen und trockenen Raum erfolgen. Eine funktionierende Steckdose (220 V) muss in der Nähe vorhanden sein.

 

5. Aufbau und Abbau

5.1. Der Aufbau und der Abbau des Equipments werden ausschließlich vom Vermieter vorgenommen. Der Mieter muss während des Auf- und Abbaus vor Ort sein, um eventuelle Fragen oder Anliegen zu klären.

5.2 Der Abbau des Equipments wird in der Regel gleich nach Beendigung der Veranstaltung erfolgen, spätestens um 4:00 Uhr am darauffolgenden Morgen (außer es wurde 5.3 vereinbart). 

5.3. Alternativ kann zwischen dem Mieter und Vermieter ein späteren Zeitpunkt zum Abbau vereinbart werden.

5.4. Durch den Abbau des Equipments ist die Miete beendet.

 

6. Zustand des Equipments

6.1. Der Vermieter stellt das gemietete Equipment in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand zur Verfügung.

  

7. Nutzung und Verantwortung

7.1. Nur der Mieter darf das Equipment benutzen. Eine Nutzung durch Dritte oder eine Verleihung an Dritte sind verboten.

7.2. Das Equipment darf nicht an einen anderen Ort verbracht oder innerhalb des Veranstaltungsbereichs verschoben werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart.

 

8. Pflege und Schutz

8.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Equipment sorgfältig zu behandeln, um bleibende Schäden zu vermeiden. Das Equipment muss vor Gefahren und schädlichen Einwirkungen Dritter geschützt werden.

 

9. Schäden und Verluste

9.1. Im Falle von Schäden, Verlusten oder Diebstahl während der Mietzeit ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Der Mieter haftet für solche Schäden, Verluste oder Diebstähle und ist zur Erstattung der entsprechenden Kosten verpflichtet.

 

10. Haftung

10.1. Der Vermieter ist von der Haftung für sämtliche während der Mietzeit von der Anlage ausgehenden Schäden ausgeschlossen (Haftungsausschluss des Vermieters).

 

11. Gesundheitliche Schäden

11.1. Der Mieter trägt die volle Haftung für eventuell auftretende gesundheitliche Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Equipments stehen.

 

12. Bezahlung

12.1. Die Geldübergabe erfolgt vor dem Aufbau und in bar.

12.2. Alternativ kann der Rechnungsbetrag auch über überwiesen werden, muss jedoch 3 Tage vor Veranstaltungstermin auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.

 

13. STORNIERUNG

13.1 Die Stornierung des Mietvertrages ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich möglich, ohne dass Kosten anfallen.

13.2 Bei einer Absage ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Mietkosten in Rechnung gestellt.

13.3 Ab 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % der Mietkosten fällig.

 

14. Änderungen der Bedingungen

14.1. AlexLightandSound behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Mieter schriftlich mitgeteilt.

 

Stand: 09.11.2023